AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Naheland Alltagsassistenz


§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Naheland Alltagsassistenz gegenüber ihren Kundinnen und Kunden.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihnen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen individuelle Unterstützung im Alltag, Begleitdienste, hauswirtschaftliche Hilfe, organisatorische Aufgaben sowie alltagsnahe Beratung. Eine genaue Aufstellung ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Leistungsplan.
  2. Medizinisch-pflegerische Leistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei akuten gesundheitlichen Problemen wird umgehend Kontakt mit den angegebenen Notfallkontakten oder einem Arzt aufgenommen.
  3. Die Leistungen werden flexibel an die Bedürfnisse der betreuten Person angepasst und individuell vereinbart.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Naheland Alltagsassistenz kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zustande.
  2. Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag endet durch ordentliche Kündigung, durch Tod des Auftraggebers oder bei dauerhaftem stationärem Aufenthalt.
  2. Beide Parteien können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.
  3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Bei kurzfristiger Unterbrechung der Betreuung (z. B. Krankenhausaufenthalt) kann der Vertrag ruhen. Dies bedarf der Absprache.

§ 5 Leistungserbringung

  1. Die Naheland Alltagsassistenz stellt sicher, dass alle eingesetzten Betreuungspersonen angemessen geschult sowie haftpflicht- und unfallversichert sind.
  2. Arbeitsmaterialien (z. B. Reinigungsmittel, Verbrauchsgüter) sind durch den Auftraggeber bereitzustellen, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Die Naheland Alltagsassistenz behält sich das Recht vor, einzelne Anfragen abzulehnen, insbesondere bei Überlastung oder unklarem Auftragsinhalt.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Vergütung

  • Grundpreis: 39,00 € pro Stunde, gültig bei Buchung von 1 Stunde pro Arbeitstag.
  • 3-Stunden-Paket: 37,00 € pro Stunde, gültig bei zusammenhängender Buchung von 3 Stunden an einem Arbeitstag.
  • 6-Stunden-Paket: 35,00 € pro Stunde, gültig bei zusammenhängender Buchung von 6 Stunden an einem Arbeitstag.

Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % und gelten an Werktagen.
Leistungen an Sonn- und Feiertagen sind nach vorheriger Absprache möglich und werden mit einem Aufschlag von 15 % auf den jeweils gebuchten Stundensatz berechnet.
Es gilt eine Mindestbuchungszeit von 60 Minuten. Jede angefangene Stunde wird voll berechnet.

2. Zahlungsarten

  • Barzahlung direkt vor Ort unmittelbar nach der erbrachten Leistung.
  • Monatliche Sammelabrechnung: Am Ende des Kalendermonats erhalten Sie eine Rechnung, die per Banküberweisung zu begleichen ist.

3. Anfahrtspauschale

  • 4,95 € pro Tag innerhalb des Stadtgebiets Bad Kreuznach.
  • Zusätzlich 0,40 € pro gefahrenem Kilometer bei Fahrten über die Stadtgrenze hinaus.

4. Rechnungsstellung

  • Entweder nach jedem Einsatz oder gesammelt zum Monatsende.

5. Zahlungsfrist

  • Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen.

6. Verzug

  • Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 10,00 Euro an.

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  • Nur bei rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen möglich.

8. Terminabsagen

  • Wird ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, kann die volle Vergütung für den geplanten Zeitaufwand berechnet werden.

§ 7 Preisänderungen

  1. Eine Anpassung der Stundensätze ist möglich, sofern sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen ändern (z. B. Lohnerhöhungen, steigende Betriebskosten).
  2. Preisänderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naheland Alltagsassistenz sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies umfasst alle Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden.
  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Ausführliche Informationen dazu finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

§ 9 Abwerbeverbot

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine bei ihm eingesetzten Betreuungspersonen während der Vertragslaufzeit sowie sechs Monate danach direkt oder indirekt für eigene Zwecke zu beschäftigen oder abzuwerben.
  2. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von drei Brutto-Monatsvergütungen der betreffenden Betreuungsperson fällig.

§ 10 Haftung

  1. Die Naheland Alltagsassistenz haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Schadensmeldungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen schriftlich erfolgen.

§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Naheland Alltagsassistenz, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Stand: April 2025

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