Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Naheland Alltagsassistenz
§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Naheland Alltagsassistenz (Ke Business GbR) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihnen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
§ 2 Leistungsumfang
- Die angebotenen Dienstleistungen umfassen individuelle Unterstützung im Alltag, Begleitdienste, hauswirtschaftliche Hilfe, organisatorische Aufgaben sowie alltagsnahe Beratung. Eine genaue Aufstellung ergibt sich aus den jeweils vereinbarten Leistungen.
- Medizinisch-pflegerische Leistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei akuten gesundheitlichen Problemen wird umgehend Kontakt mit den angegebenen Notfallkontakten oder einem Arzt aufgenommen.
- Die Leistungen werden flexibel an die Bedürfnisse der betreuten Person angepasst und individuell vereinbart.
§ 3 Vertragsabschluss
- Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Naheland Alltagsassistenz (KE Business GbR) kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zustande.
- Mündliche Absprachen, die den Umfang der Betreuung umfassen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 4 Laufzeit und Kündigung
- Bei fest vereinbarter monatlicher Stundenzahl endet die Vereinbarung durch ordentliche Kündigung, durch Tod des Auftraggebers oder bei dauerhaftem stationärem Aufenthalt.
- Beide Parteien können mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies bedarf keiner Schriftform.
- Bei kurzfristiger Unterbrechung der Betreuung (z. B. Krankenhausaufenthalt) kann die Vereinbarung nach Absprache ruhen.
§ 5 Leistungserbringung
- Die Naheland Alltagsassistenz (KE Business GbR) stellt sicher, dass die Basisschulung nach §45a SGB XI Rheinland-Pfalz absolviert wurde (Anmerkung: Diese berechtigt nicht zur Abrechnung über Pflegekassen) und eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt.
- Arbeitsmaterialien (z. B. Reinigungsmittel, Verbrauchsgüter) sind durch den Auftraggeber bereitzustellen, sofern nicht anders vereinbart.
- Die Naheland Alltagsassistenz (KE Business GbR) behält sich das Recht vor, einzelne Anfragen abzulehnen, insbesondere bei Überlastung oder unklarem Auftragsinhalt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Vergütung
- Stundenpreis (bei 1-2 Stunden):
39 € pro Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gültig, wenn eine Stunde pro Arbeitstag gebucht wird - Ab 3-stündigem Besuch:
37 € pro Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Mind. 3 Stunden zusammenhängend an einem Tag - Anfahrtspauschale:
5 € pro Besuch innerhalb des Stadtgebiets Bad Kreuznach
Ab Stadtgrenze + 0,40 € pro Kilometer bei Fahrten außerhalb - Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % und gelten an Werktagen.
- Sonn- & Feiertage:
Leistungen an Sonn- und Feiertagen sind nach vorheriger Absprache möglich und werden mit einem Aufschlag von 15% auf den jeweils gebuchten Stundensatz berechnet. - Abrechnungstakt:
Die Berechnung erfolgt im 30-Minuten-Takt. Auch angefangene halbe Stunden werden dabei berücksichtigt. - Mindestdauer:
Termine sind ab einer Mindestdauer von 1 Stunde buchbar.
2. Zahlungsarten
- Barzahlung direkt vor Ort unmittelbar nach der erbrachten Leistung.
- Monatliche Abrechnung: Am Ende des Kalendermonats erhalten Sie eine Rechnung, die per Banküberweisung oder bar bezahlt werden kann.
3. Anfahrtspauschale
- 5,00 € pro Tag innerhalb des Stadtgebiets Bad Kreuznach.
- Zusätzlich 0,40 € pro gefahrenem Kilometer bei Fahrten über die Stadtgrenze hinaus.
4. Rechnungsstellung
- Entweder nach jedem Einsatz oder gesammelt zum Monatsende.
5. Zahlungsfrist
- Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen.
6. Verzug
- Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 10,00 € an.
7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- Nur bei schriftlich anerkannten Forderungen möglich.
8. Terminabsagen
- Wird ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, kann die volle Vergütung für den geplanten Zeitaufwand berechnet werden.
§ 7 Preisänderungen
- Eine Anpassung der Stundensätze ist möglich, sofern sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen ändern (z. B. steigende Betriebskosten).
- Preisänderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Die Naheland Alltagsassistenz (KE Business GbR) ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das umfasst alle Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Ausführliche Informationen dazu finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§ 9 Haftung
- Die Naheland Alltagsassistenz haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Schadensmeldungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen schriftlich erfolgen.
Stand: Mai 2025