AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Naheland Alltagsassistenz


§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Naheland Alltagsassistenz (Ke Business GbR) gegenüber ihren Kundinnen und Kunden.
  2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihnen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.

§ 2 Leistungsumfang

  1. Die angebotenen Dienstleistungen umfassen individuelle Unterstützung im Alltag, Begleitdienste, hauswirtschaftliche Hilfe, organisatorische Aufgaben sowie alltagsnahe Beratung. Eine genaue Aufstellung ergibt sich aus den jeweils vereinbarten Leistungen.
  2. Medizinisch-pflegerische Leistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei akuten gesundheitlichen Problemen wird umgehend Kontakt mit den angegebenen Notfallkontakten oder einem Arzt aufgenommen.
  3. Die Leistungen werden flexibel an die Bedürfnisse der betreuten Person angepasst und individuell vereinbart.

§ 3 Vertragsabschluss

  1. Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Naheland Alltagsassistenz (KE Business GbR) kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zustande.
  2. Mündliche Absprachen, die den Umfang der Betreuung umfassen, haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

§ 4 Laufzeit und Kündigung

  1. Bei fest vereinbarter monatlicher Stundenzahl endet die Vereinbarung durch ordentliche Kündigung, durch Tod des Auftraggebers oder bei dauerhaftem stationärem Aufenthalt.
  2. Beide Parteien können mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies bedarf keiner Schriftform.
  3. Bei kurzfristiger Unterbrechung der Betreuung (z. B. Krankenhausaufenthalt) kann die Vereinbarung nach Absprache ruhen.

§ 5 Leistungserbringung

  1. Die Naheland Alltagsassistenz (KE Business GbR) stellt sicher, dass die Basisschulung nach §45a SGB XI Rheinland-Pfalz absolviert wurde (Anmerkung: Diese berechtigt nicht zur Abrechnung über Pflegekassen) und eine gültige Haftpflichtversicherung vorliegt.
  2. Arbeitsmaterialien (z. B. Reinigungsmittel, Verbrauchsgüter) sind durch den Auftraggeber bereitzustellen, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Die Naheland Alltagsassistenz (KE Business GbR) behält sich das Recht vor, einzelne Anfragen abzulehnen, insbesondere bei Überlastung oder unklarem Auftragsinhalt.

§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen

1. Vergütung

  • Stundenpreis (bei 1-2 Stunden):
    39 € pro Stunde (inkl. 19% MwSt.)
    Gültig, wenn eine Stunde pro Arbeitstag gebucht wird
  • Ab 3-stündigem Besuch:
    37 € pro Stunde (inkl. 19% MwSt.)
    Mind. 3 Stunden zusammenhängend an einem Tag
  • Anfahrtspauschale:
    5 € pro Besuch innerhalb des Stadtgebiets Bad Kreuznach
    Ab Stadtgrenze + 0,40 € pro Kilometer bei Fahrten außerhalb
  • Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % und gelten an Werktagen.
  • Sonn- & Feiertage:
    Leistungen an Sonn- und Feiertagen sind nach vorheriger Absprache möglich und werden mit einem Aufschlag von 15% auf den jeweils gebuchten Stundensatz berechnet.
  • Abrechnungstakt:
    Die Berechnung erfolgt im 30-Minuten-Takt. Auch angefangene halbe Stunden werden dabei berücksichtigt.
  • Mindestdauer:
    Termine sind ab einer Mindestdauer von 1 Stunde buchbar.

2. Zahlungsarten

  • Barzahlung direkt vor Ort unmittelbar nach der erbrachten Leistung.
  • Monatliche Abrechnung: Am Ende des Kalendermonats erhalten Sie eine Rechnung, die per Banküberweisung oder bar bezahlt werden kann.

3. Anfahrtspauschale

  • 5,00 € pro Tag innerhalb des Stadtgebiets Bad Kreuznach.
  • Zusätzlich 0,40 € pro gefahrenem Kilometer bei Fahrten über die Stadtgrenze hinaus.

4. Rechnungsstellung

  • Entweder nach jedem Einsatz oder gesammelt zum Monatsende.

5. Zahlungsfrist

  • Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen.

6. Verzug

  • Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 10,00 € an.

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

  • Nur bei schriftlich anerkannten Forderungen möglich.

8. Terminabsagen

  • Wird ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, kann die volle Vergütung für den geplanten Zeitaufwand berechnet werden.

§ 7 Preisänderungen

  1. Eine Anpassung der Stundensätze ist möglich, sofern sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen ändern (z. B. steigende Betriebskosten).
  2. Preisänderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Die Naheland Alltagsassistenz (KE Business GbR) ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das umfasst alle Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden.
  2. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Ausführliche Informationen dazu finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

§ 9 Haftung

  1. Die Naheland Alltagsassistenz haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  2. Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Schadensmeldungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen schriftlich erfolgen.

Stand: Mai 2025

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