Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Naheland Alltagsassistenz
§ 1 Geltungsbereich und Grundlagen
- Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der Naheland Alltagsassistenz gegenüber ihren Kundinnen und Kunden.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihnen wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt.
§ 2 Leistungsumfang
- Die angebotenen Dienstleistungen umfassen individuelle Unterstützung im Alltag, Begleitdienste, hauswirtschaftliche Hilfe, organisatorische Aufgaben sowie alltagsnahe Beratung. Eine genaue Aufstellung ergibt sich aus dem jeweils vereinbarten Leistungsplan.
- Medizinisch-pflegerische Leistungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei akuten gesundheitlichen Problemen wird umgehend Kontakt mit den angegebenen Notfallkontakten oder einem Arzt aufgenommen.
- Die Leistungen werden flexibel an die Bedürfnisse der betreuten Person angepasst und individuell vereinbart.
§ 3 Vertragsabschluss
- Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Naheland Alltagsassistenz kommt durch eine schriftliche Vereinbarung zustande.
- Mündliche Nebenabreden haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
- Der Vertrag endet durch ordentliche Kündigung, durch Tod des Auftraggebers oder bei dauerhaftem stationärem Aufenthalt.
- Beide Parteien können mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen.
- Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Bei kurzfristiger Unterbrechung der Betreuung (z. B. Krankenhausaufenthalt) kann der Vertrag ruhen. Dies bedarf der Absprache.
§ 5 Leistungserbringung
- Die Naheland Alltagsassistenz stellt sicher, dass alle eingesetzten Betreuungspersonen angemessen geschult sowie haftpflicht- und unfallversichert sind.
- Arbeitsmaterialien (z. B. Reinigungsmittel, Verbrauchsgüter) sind durch den Auftraggeber bereitzustellen, sofern nicht anders vereinbart.
- Die Naheland Alltagsassistenz behält sich das Recht vor, einzelne Anfragen abzulehnen, insbesondere bei Überlastung oder unklarem Auftragsinhalt.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Vergütung
- Grundpreis: 39,00 € pro Stunde, gültig bei Buchung von 1 Stunde pro Arbeitstag.
- 3-Stunden-Paket: 37,00 € pro Stunde, gültig bei zusammenhängender Buchung von 3 Stunden an einem Arbeitstag.
- 6-Stunden-Paket: 35,00 € pro Stunde, gültig bei zusammenhängender Buchung von 6 Stunden an einem Arbeitstag.
Die angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von 19 % und gelten an Werktagen.
Leistungen an Sonn- und Feiertagen sind nach vorheriger Absprache möglich und werden mit einem Aufschlag von 15 % auf den jeweils gebuchten Stundensatz berechnet.
Es gilt eine Mindestbuchungszeit von 60 Minuten. Jede angefangene Stunde wird voll berechnet.
2. Zahlungsarten
- Barzahlung direkt vor Ort unmittelbar nach der erbrachten Leistung.
- Monatliche Sammelabrechnung: Am Ende des Kalendermonats erhalten Sie eine Rechnung, die per Banküberweisung zu begleichen ist.
3. Anfahrtspauschale
- 4,95 € pro Tag innerhalb des Stadtgebiets Bad Kreuznach.
- Zusätzlich 0,40 € pro gefahrenem Kilometer bei Fahrten über die Stadtgrenze hinaus.
4. Rechnungsstellung
- Entweder nach jedem Einsatz oder gesammelt zum Monatsende.
5. Zahlungsfrist
- Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen.
6. Verzug
- Bei Zahlungsverzug fallen Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie eine Mahnpauschale von 10,00 Euro an.
7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
- Nur bei rechtskräftig festgestellten oder schriftlich anerkannten Forderungen möglich.
8. Terminabsagen
- Wird ein Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, kann die volle Vergütung für den geplanten Zeitaufwand berechnet werden.
§ 7 Preisänderungen
- Eine Anpassung der Stundensätze ist möglich, sofern sich wesentliche Kalkulationsgrundlagen ändern (z. B. Lohnerhöhungen, steigende Betriebskosten).
- Preisänderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Naheland Alltagsassistenz sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies umfasst alle Informationen, die im Rahmen der Tätigkeit bekannt werden.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze verarbeitet. Ausführliche Informationen dazu finden sich in der Datenschutzerklärung auf unserer Website.
§ 9 Abwerbeverbot
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine bei ihm eingesetzten Betreuungspersonen während der Vertragslaufzeit sowie sechs Monate danach direkt oder indirekt für eigene Zwecke zu beschäftigen oder abzuwerben.
- Im Falle eines Verstoßes gegen diese Regelung wird ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von drei Brutto-Monatsvergütungen der betreffenden Betreuungsperson fällig.
§ 10 Haftung
- Die Naheland Alltagsassistenz haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
- Die Haftung ist in jedem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Schadensmeldungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen schriftlich erfolgen.
§ 11 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Naheland Alltagsassistenz, sofern der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
- Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Stand: April 2025